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eMail in Abwesenheit eines Mitarbeiters

Eines der IT-Themen, die mir als Consultant frei nach “Und täglich grüßt das Murmeltier” auf den Tisch kommt, ist ein scheinbar sehr einfaches: war tun, wenn ein Mitarbeiter Urlaub hat oder krank ist? Wer kümmert sich um die Mails?

Leider ist dieses Thema keineswegs einfach - hier spielen nämlich sowohl die DSGVO und das Fernmeldegeheimnis eine Rolle. Wer glaubt, erstere sei eine heftige Nummer, sollte sich vor Augen führen, dass man dem Fernmeldegeheimnis so viel Bedeutung beimisst, dass es unter dem verfassungsrechtlichen Schutz von Artikel 10 des Grundsetzes steht. Damit hat man gleich zwei Regelungen, die man definitiv nicht außer Acht lassen will.

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Ausscheiden von Mitarbeitern

Scheidet ein Mitarbeiter aus, ergibt sich immer die Frage, wie man sinnvollerweise mit dem Postfach und dem persönlichen OneDrive des Mitarbeiters umgeht.

Wie auch beim Thema eMail in Abwesenheit eines Mitarbeiters greift DSGVO und Fernmeldegeheimnis. Wurde ein Verbot der Privatnutzung von Unternehmensdiensten umgesetzt, reduziert sich die Anzahl der rechtlichen Fallstricke deutlich.

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Verbot der Privatnutzung von Unternehmensdiensten

Mitarbeiterorientierte, liberale Arbeitgeber sind eine sehr angenehme Sache - allerdings sollte sich jeder an dieser Stelle bewusst sein, dass das Nicht-Verbot der Privatnutzung von Unternehmensdiensten für den Arbeitgeber eine rechtliche Katastrophe darstellt: er wird im Sinne des Telekommunikations bzw. Telemediengesetzes zum Dienstanbieter - und damit greift der erweiterte Datenschutz.

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